Beratung und Vertretung im Werksvertragsrecht in Passau

Per Werksvertrag haben Sie sich mit dem Vertragspartner auf die gegenseitige Erbringung von Leistungen geeinigt. Doch nun stehen Sie vor der Problematik, dass Sie für Ihre erbrachte Leistung nicht die vereinbarte Gegenleistung erhalten? In diesem Fall ist ein Fachanwalt für Werksvertragsrecht der richtige Ansprechpartner. Unsere Kanzlei in Passau vertritt Sie, egal ob Sie der Vertragsnehmer oder der Vertragsgeber sind. Mit unserem langjährigen Know-how in der Beratung und Betreuung von Mandanten im Bereich Werksvertragsrecht sind wir die Ansprechpartner, die Ihnen in Passau zu Ihrem Recht verhelfen. Wenn Sie mit Werksverträgen bisher keinerlei Erfahrung haben und einen rechtskonformen, sicheren Vertrag erstellen möchten, kann die anwaltliche Unterstützung bereits im Rahmen der Vertragsformulierung für Sicherheit sorgen. Seit der Überarbeitung des Werksvertragsrechts in 2018 haben sich einige Details verändert, so dass Sie der konkreten Formulierung und allen inhaltlichen Faktoren hohe Beachtung schenken müssen.

Rechtsanwalt Dieter W. Schmidt

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Nichteinhaltung von Vereinbarungen im Werksvertragsrecht - Ihr Anwalt in Passau hilft!

Hält sich ein Partner nicht an die Vereinbarung des Vertrags, sind Sie laut Werksvertragsrecht dazu berechtigt, die außenstehende Forderung oder die nicht erbrachte Dienstleistung juristisch einzufordern. In vielen Fällen haben wir für unsere Mandanten in Passau eine außergerichtliche Einigung erwirkt und den säumigen Werksvertragspartner dazu angehalten, seinen Part der Vereinbarung einzuhalten. Doch wenn der Vertragspartner nicht zahlt oder die vereinbarte Leistung nicht vollständig und wie im Vertrag benannt erbringt, sind Konflikte mit oftmals gerichtlicher Auseinandersetzung vorprogrammiert. Da es sich beim Werksvertragsrecht um ein äußerst komplexes Thema mit vielen Fallstricken handelt, empfehlen wir Ihnen, bereits die vertragliche Vereinbarung juristisch abzusichern und unsere Anwälte mit der Vertragserstellung in Passau zu beauftragen. Sollte der Konflikt bereits eingetreten und unabwendbar sein, beraten wir Sie gerne zu möglichen Lösungen, die im Endeffekt zu einem für beide Parteien akzeptablen Ergebnis führt. Sowohl der Werksvertragsgeber, als auch der Werksvertragsnehmer haben Rechte und Pflichten. Haben Sie einen Auftrag erteilt und die Leistung entspricht nicht Ihren Vorstellungen, kann in den meisten Fällen nur die Gesetzgebung klären, ob und inwieweit Sie zur Bezahlung verpflichtet sind. Haben Sie als Werksvertragsnehmer alle Leistungen erbracht und warten vergeblich auf die Zahlung des Vertragspartners, sind Sie mit unserer anwaltlichen Unterstützung in Passau ebenso gut beraten.

Das Werksvertragsrecht hat keinen Auslegungsspielraum und beinhaltet alle Rechte und Pflichten, die beide Vertragspartner gegenseitig haben. In der Realität kann die Nichtzahlung des Werklohns, oder die Nichterbringung der vereinbarten Leistungen zu einer rechtlichen Auseinandersetzung führen und die Unterstützung eines Fachanwalts nötig machen.

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Außergerichtliche Einigung im Werksvertragsrecht häufig optimaler

Die meisten werksvertragsrechtlichen Auseinandersetzungen werden in Passau außergerichtlich geklärt. Nur wenn eine derartige Einigung, für die sich unser Rechtsanwalt im Werksvertragsrecht für Sie stark macht, nicht möglich ist, raten wir zu einem gerichtlichen Entscheid. Vor einem ordentlichen Gericht in Passau vertreten wir Sie als Anwalt umfassend und sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen und Ihr Vertragspartner zur Erbringung seiner Leistung verpflichtet wird. Wenn Sie im Werksvertragsrecht einen Konflikt feststellen, warten Sie nicht, sondern suchen unsere Anwaltskanzlei in Passau umgehend auf. Wir unterstützen Sie von Anfang an mit Kompetenz und Erfahrung im Werksvertragsrecht.